G-BA Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen
Verordnung von Manueller Lymphdrainage: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie
Berlin, 18. April 2024 – Manuelle Lymphdrainage wird flexibler verordnet werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie geändert, die bislang für die Auswahl der Therapiezeit (Dauer einer Behandlung) zugrunde gelegt wurden. Die neue Systematik richtet sich künftig vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Manuelle Lymphdrainage dann aber auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph- oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.
Was ist Manuelle Lymphdrainage?
Manuelle Lymphdrainage ist eine medizinische Massagetechnik. Sie wird eingesetzt, wenn beispielsweise nach einer Operation oder strahlentherapeutischen Krebsbehandlung Lymphflüssigkeit nicht abfließen kann und sich im Gewebe ansammelt. Mit speziellen Handgriffen regt die Therapeutin oder der Therapeut in der betroffenen Körperregion den Abfluss der gestauten Lymphflüssigkeit an. Die Manuelle Lymphdrainage ist zudem ein unverzichtbarer Bestandteil der komplexen physikalischen Entstauungstherapie, die vor allem beim chronischen Lymph- oder Lipödem angewendet wird.
Warum ändert sich die Verordnungssystematik?
Derzeit macht die Heilmittel-Richtlinie für die Verordnung von Manueller Lymphdrainage konkrete zeitliche Vorgaben: Die Auswahl der Therapiezeit von 30, 45 oder 60 Minuten bemisst sich nach der Anzahl der zu behandelnden Körperteile. Diese ursprünglich als bedarfsgerecht erachtete Systematik entspricht nicht mehr dem heutigen medizinisch-therapeutischen Stand. Zudem kann der Bedarf an Therapiezeit bei der Verordnung nicht immer sicher abgeschätzt werden, da diese von vielen Faktoren wie von witterungsbedingten Einflüssen oder individuellen Belastungen abhängt. In der Folge fordern Therapeutinnen und Therapeuten in den Arztpraxen häufig Änderungen an der Verordnung ein, was mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden ist. Auf diese Rückmeldung aus dem Versorgungsalltag hat der G-BA nun mit seiner Änderung reagiert.
Ab wann gelten die neuen Verordnungsmöglichkeiten?
Sofern das Bundesministerium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände hat, treten die Anpassungen zur Manuellen Lymphdrainage zum 1. Oktober 2024 in Kraft. Diese Vorlaufzeit wird benötigt, um notwendige Anpassungen in der Verordnungssoftware für die vertragsärztliche Versorgung vornehmen zu können und somit eine flächendeckende Anwendung der geänderten Richtlinie zu gewährleisten.
Der gefasste Beschluss wird in Kürze auf der Website des G-BA unter diesem Link veröffentlicht: Heilmittel-Richtlinie | Beschlüsse
Hintergrund: Verordnung von Heilmitteln
Der G-BA hat die Aufgabe, die Verordnung von Heilmitteln wie Krankengymnastik, Lymphdrainage und Ergotherapie für gesetzlich Krankenversicherte zu regeln. Im Heilmittelkatalog der Richtlinie ist festgelegt, welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen bzw. Krankheitsanzeichen, in welcher Menge und Frequenz verordnet werden können.
Weitere Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden:
Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung