G-BA Pressemitteilung | Veranlasste Leistungen
Verordnung von Manueller Lymphdrainage: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie Berlin, 18. April 2024 – Manuelle Lymphdrainage wird flexibler verordnet werden können. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie geändert, die bislang für die Auswahl der Therapiezeit (Dauer einer Behandlung) zugrunde gelegt wurden. Die neue Systematik richtet sich künftig vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile. Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Manuelle Lymphdrainage dann aber auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut,…